Bedienerschulungen Teleskopmaschinen

zum Führen von Krane nach DGUV V 68, DGUV G 308-009 + 350-001 – G 25 + ggf. G 41

Bedienerschulung Fahrausweis für Teleskopstapler gem. nach DGUV V 68, DGUV G 308-009 + 350-001 – G 25 + ggf. G 41

Fahrausweis für Teleskopmaschinen

  • Schulungsgebühr 630,00 € zzgl. MwSt. (pro Person) inkl. Verpflegung.
  • Schulungsgebühr an Samstagen gegen Aufschlag und nach Absprache.
  • Schulungsdauer: 3-4 Tage je nach Vorkenntnissen
  • Anzahl der Teilnehmer pro Kurs:
    • minimal: 5 Teilnehmer
    • maximal: 10 Teilnehmer
  • Gliederung der Schulungstage:
    • 1. Tag theoretische Unterweisung Gabelstapler / Hubarbeitsbühnen
    • 2. Tag theoretische Unterweisung Teleskopstapler / Krane
    • 3. Tag Zusammenfassung Theorie bis ca. 10 Uhr mit schriftlicher Prüfung im Anschluß, sowie die praktische Unterweisung an verschiedenen Maschinen
  • Für die Anmeldung der Teilnehmer bitte das Anmeldeformular (Download) ausfüllen und bis spätestens 1 Woche vor dem Schulungstermin zurücksenden.
Was erwartet Sie nach Abschluss der Bedienerschulung Teleskopmaschinen:
Sie erhalten nach erfolgreichem Durchlaufen der Schulungen sowie entsprechender bestandener Prüfungen insgesamt 4 Bedienerausweise bzw. Fahrausweise, welche Sie zum Fahren von Gabelstaplern, Teleskopstaplern, Hubarbeitsbühnen und Kranen berechtigt. Somit können Sie sich zu Recht und mit Stolz „Teleskopfahrer“ nennen.

  • Unsere Fahrausweise sind zeitlich unbegrenzt gültig (setzt eine jährliche Unterweisung voraus)!

Rufen Sie uns direkt an 06106 - 639 54 34 oder E-Mailen Sie uns

Download Anmeldung


Für die Anmeldung der Teilnehmer bitte das Anmeldeformular vollständig ausfüllen und bis spätestens 1 Woche vor dem Schulungstermin zurücksenden.
Das PDF hat interaktive Felder und kann daher dirket am PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Im Firefox-Browser muss die Datei dazu vorher abgespreicher und dann in Acrobar Reader erneut geöffnet werden.
Download Info-Flyer

In unserem Flyer finden Sie übersichtlich alle unsere Angebote zur Bedienerschulung und zur Fahrerausbildung.

Termine Bedienerschulungen für Teleskopmaschinen


Termine auf Anfrage.

Bei den Tagen und den Themen der Schulungstermine sind wir zum Teil flexibel. Sprechen Sie uns an.
Kurs findet nur statt, wenn mind. 5 Teilnehmer angemeldet sind!

Details zur Bedienerschulung für Fahrausweis zu Teleskopmaschinen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • geistige sowie körperlichen Eignung nach G25 muss bestehen
  • für den praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich
Schulungsort:
MietService Rodgau Fritsch GmbH
Gutenbergstraße 18
63110 Rodgau

Stornogebühren:
  • drei Wochen vor Schulungsbeginn gebührenfrei
  • eine Woche (7 Tage) vor Schulungsbeginn fallen 50% der Teilnahmegebühr an
  • unter einer Woche ist die volle Gebühr zu zahlen

Jährliche Auffrischung bzw. Unterweisung für Teleskopstapler

  • Schulungsgebühr ab 110,00 € zzgl. MwSt. (pro Person)
  • Schulungsgebühr an Samstagen gegen Aufschlag und nach Absprache.
  • Eine Unterweisung bzw. ein Auffrischungskurs für Teleskopstapler dauert ca. 4 Stunden.
  • Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!
Es sollte jeder Besitzer eines Fahrausweises für Teleskopstapler zumindest einmal jährlich einen Auffrischungskurs bzw. eine Unterweisung absolvieren, da sich sowohl die Technik, als auch die Rechtsvorschriften stetig weiterentwickeln und ändern.
Als Arbeitgeber sind Sie auch per Gesetz verpflichtet, für Schulungen sowie Unterweisungen Ihrer Angestellten zu sorgen. Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung sowie §4 DGUV Vorschrift 1 sind jährliche Unterweisungen bzw. Auffrischungskurse vorgeschrieben. Näheres hierzu ist auch im DGUV 308-008 (vorm. BGG 966) genau geregelt. Die DGUV Vorschrift 1 fordert sogar einen schriftlichen Nachweis.

Neuerstellung des Fahrausweises

  • Die Kosten für die Neuerstellung des Fahrausweises bei Verlust betragen: 50,00 € zzgl. MwSt.. (pro Person)
Ausstellungsort:
MietService Rodgau Fritsch GmbH
Gutenbergstraße 18
63110 Rodgau

Was beinhaltet die Schulungen zum Fahrausweis für Teleskopmaschinen gem. DGUV?

Um Unfälle sowie Ausfälle oder auch Beschädigungen an Teleskopstapler zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden ist es sehr wichtig, dass diese fachkundig und sicher bedient werden.
Daher werden in unseren Schulungen ausführlich sowohl die Voraussetzungen für das Bedienen der Teleskopstapler und deren Führung im Straßenverkehr oder auch Gewerbegelände sowie die entsprechenden Anforderungen an den jeweiligen Maschinenführer erläutert und erklärt.
Dabei werden Sie zu Beginn in die Grundlagen nach Richtlinien der Berufsgenossenschaft (BGV D 27, BGG 925, BGI 545, BGV A1) sowie DGUV V 68, DGUV G 350-001 – G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 308-001 eingewiesen.

Die Theorie beinhaltet:

  • das selbstständige Bedienen des Teleskopstapler
  • Information bzgl. der Teleskop-Technik, Bauart oder Hauptbaugruppen
  • Notwendige Kenntnisse der Einsatzprüfung
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel-Kenntnisse
  • Zeichen bei Arbeit mittels Anschläger und Einweiser
  • sichere Handhabung der Lasten
  • Kenntnis über einschlägige Sicherheitsvorschriften
  • Informationen bzgl. Grundkenntnisse in Standsicherheit, Tragfähigkeit sowie
  • Schwerpunkt und Massenträgheit
  • Bedienelemente-Funktionen
  • Sicherheitseinrichtungen und elektrischen Anlage
  • Nutzung bzw. Einsetzen im öffentlichen Straßenverkehr
  • Hydraulik-Steuerung und -Einsatz
  • vorschriftsmäßiges Beenden der Kranarbeit
Am Ende des theoretischen Teils erfolgt eine kleine Prüfung. Im Anschluss daran wird zum praktischen Teil der Schulung übergegangen. In diesem werden sie an die Maschine selbst herangeführt und werden schlussendlich selbständig eine entsprechende Teleskopmaschinen verwenden und bedienen sowie fahren.
Bei erfolgtem Abschluss einer Bedienerschulung erhalten Sie den Fahrausweis eines “Teleskopstapler“ gemäß Ausbildung zum Führen von Teleskopmaschinen nach DGUV V 68, DGUV G 308-009 + 350-001 – G 25 + ggf. G 41.
Da jedoch das Bedienen einer solchen Maschine stets auch mit Gefahren verbunden ist, legen wir selbstverständlich auch großen Wert auf die Reduzierung der Unfallgefahren.
Damit Sie im Falle eines Falles auch für diese Situation gut vorbereitet sind, werden Sie in unserer Schulung auch hierauf vorbereitet und geschult. Es werden diverse Risiken oder Unfallgefahren speziell erläutert, so dass Sie in der Lage sind, auch damit umzugehen.
Da sich die Technik stets weiterentwickelt, werden auch die Maschinen immer moderner und komplexer, was wiederum auch andere Gefahren und Risiken nach sich ziehen kann. Auch die entsprechenden Vorschriften werden regelmäßig geändert und aktualisiert. Daher raten wir dringend dazu an, mindestens einmal jährlich einen Auffrischungskurs zu absolvieren, damit Sie stets auf dem Laufenden hinsichtlich der Maschinen selbst sowie der entsprechenden Vorschriften sind. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Es ist daher absolut notwendig und sinnvoll, diese Unterweisung bzw. ein Auffrischungskurs für Teleskopmaschinen, wie bei den meisten Maschinen bzw. Bediengeräten, nach BGV A1 mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Der Telekopmaschinenfahrer benötigt eine Ausbildung - das ist unfallpräventiv und arbeitseffektiv!

Heutzutage gibt es in ganz Deutschland immer mehr Baustellen. Auf diesen werden überwiegend die sog. Teleskopstapler eingesetzt, da diese sehr vielseitig nutzbar und anbaubar sind und auch dadurch optimal eingesetzt werden können.
Dabei werden generell 2 verschiedene Arten Teleskopstapler unterschieden:
  • Mit starrem Teleskoparm
  • Mit Drehfunktion
Gerade aufgrund der vielfältigen Einsatzweise sowie des unterschiedlichen Einsatzgebietes eines Teleskopstaplers sollte man auf jeden Fall eine Bediener-Schulung durchlaufen und einen entsprechenden Bedienerausweis erwerben. Auch die entsprechenden Berufsgenossenschaften für die jeweiligen Gewerke raten mit Nachdruck dazu an, dass jeder Bediener einer solchen Maschine zuvor eine Schulung durchlaufen und eine Prüfung absolviert hat. Nur diese Voraussetzungen können eine Unfallvorsorge sowie Risikodezimierung und Effektivität gewährleisten.

Um schwere Unfälle, die oft durch Bedienerfehler verursacht werden, so gut als möglich zu vermeiden, ist eine ausführliche und intensive Schulung zur Telekopmaschinen sowie eine vorzeitige Unfallprävention unabdingbar.
Insoweit existieren klare Vorschriften sowie Grundsätze, welche auch durch die Berufsgenossenschaften bzw. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung formuliert sind. Auch aufgrund dessen sollte jeder Telekopmaschinenfahrer einen entsprechenden Nachweis bzw. einen Fahrausweis erworben haben.

Diese sind beispielsweise:
  • DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6 §29)
  • DGUV Grundsatz 308 - 003
  • DGUV Grundsatz 309 - 003 (bisher BGG 921)
  • DGUV Grundsatz 350 - 001
Da sehr viele Betriebe heutzutage einen Kran nutzen, sollten diese ihren Mitarbeitern auch die Möglichkeiten einer entsprechen Schulung ermöglichen. So könnten diese auch einer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern nachkommen, da ansonsten der Betrieb bei evtl. Unfällen in die Haftung genommen werden kann. Bereits aus diesem Grunde ist eine entsprechende Schulung sehr sinnvoll und kann sich sogar unfallpräventiv und arbeitseffektiv auswirken.

Welche Vorteile hat ein Fahrausweis für Teleskopstapler?

Durch die erfolgte Schulung und den damit verbundenen Erwerb des entsprechenden Bedienerausweises tragen Sie nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit und die des Betriebes bzw. Ihrer Kollegen bei, sondern Sie steigern helfen auch noch, ein Unfallrisiko zu vermindern und die Effektivität zu steigern. Auch Ihre beruflichen Qualifikationen sowie Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden dadurch erheblich gesteigert. Durch dieses Gesamtbild bringt ein entsprechender Bedienerausweis nicht nur Vorteile für Sie, sondern selbstverständlich auch für Ihren Arbeitgeber.
Eine Schulung bzw. der Erwerb des Fahrausweises bringt jede Menge Vorteile, wie z.B.:
  • Fahrausweis ist in ganz Deutschland bzw. Europa gültig, was die Chancen für Sie auf dem Arbeitsmarkt enorm erhöht.
  • Verbesserung der beruflichen Qualifikation
  • Erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Bessere Absicherung bei evtl. eintretenden Schadensfällen
  • Geringeres Verletzungs- bzw. Unfallrisiko
  • Maschinenausfallzeiten werden durch Sie verringert.

Das Baustellen-Universaltalent - der Teleskopstapler bzw. die Teleskopmaschine

Ein Teleskopstapler ist heute auf keiner größeren Baustelle mehr wegzudenken, da er sowohl vielseitig, als auch flexibel einsetzbar ist. Umgangssprachlich wird er auch als Teleskoplader bezeichnet.
Seine Vielseitigkeit beruht dabei unter anderem auf der Anbaumöglichkeit von unterschiedlichsten Ausrüstungsteilen (wie z.B. Hubarbeitsbühnen, Gabelzinken in unterschiedlichen Längen, Seilwinden, Schaufeln mit hydraulischem Niederhalter, Lade- oder Mischschaufeln, Schwerlast-Kranhaken, oder Ballenzange), womit er für die unterschiedlichsten Tätigkeiten gerüstet bzw. umgebaut werden kann. Durch diese Variabilität ist er nicht nur für die verschiedensten Arbeiten, sondern auch in fast allen Arealen einsetzbar und ein wahres Multitalent.
Wie seine Wort-Bezeichnung „Tele“ bereits hinweist, ist der „Arm“ des Teleskopstapler ausfahrbar, wodurch er eine große Arbeits- bzw. Reichweite erreichen kann.
Ebenfalls wird unterschieden zwischen sog. Starrrahmen- und Rotormaschinen. Für letztere ist allerdings ein spezieller Bedienerausweis für Krane unabdingbar. (Eine entsprechende Schulung hierfür bieten wir selbstverständlich ebenfalls an.) Durch diese Differenzierung der Maschinen selbst und die Möglichkeit der Nutzung diverser Anbauteile, können fast alle anfallenden Tätigkeiten sowohl einfach, als auch effektiv erledigt werden und dies unabhängig von Traglast oder Arbeits- bzw. Beförderungshöhe.
Die bekanntesten Marken dieser Maschinen sind dabei u.a. John Deere, Bobcat, Caterpillar, Deutz-Fahr, Liebherr usw. von denen wohl bereits die meisten gehört haben dürften.

Doch was genau ist der Unterschied zwischen den vorgenannten Arten der Teleskopstapler?
Ein sog. starrer Teleskopstapler kommt überwiegend in unzugänglicherem Areal oder Gelände mit Höhenunterschieden zum Einsatz, da der Arm starr fixiert ist und somit nicht „wackeln“ und behindern kann. Diese Art Stapler kann durchaus eine Last von 2 ½ bis 3 ½ Tonnen bewegen und trotzdem in einer Höhe von bis zu 18 Metern arbeiten.
Generell besteht ein Teleskopstapler zunächst nur aus der eigentlichen „Grundmaschine“ und wird erst durch die unterschiedlichen Teile bzw. Geräte, die individuell angebaut werden können, unterteilt in sog. Flurförderzeuge oder Erdbaumaschinen. Entsprechend der Anbauten werden auch unterschiedliche Bedienerausweise benötigt. Auch diese Unterschiede werden in unseren Schulungen durch unseren qualifizierten Trainer Axel Fritsch erläutert.
Die drehbaren Teleskopstapler besitzen einen Rotor und können Lasten seitlich versetzen. Hierbei handelt es sich meist um „Kranarbeiten“, welche eine Oberwagen-Drehung benötigen, um die notwendige Arbeitsweise zu optimieren. Diese Art der Maschinen kann leicht eine Höhe zwischen 14 Meter und 30 Meter erreichen und dabei locker bis 6 Tonnen bewegen, wobei diese auch noch bis 360 ° schwenkbar sind. Zur Bedienung dieser Art Stapler ist wiederum ein Bedienerausweis für ortsveränderliche Mobilkrane unabdingbar. Entsprechende Schulungen bieten wir selbstverständlich ebenfalls an.