Jährliche Sicherheitsunterweisung

nach BetrSichV, TRBS, BGR, BGV, StVO, UVV und ArbSchG.

Jährliche Sicherheitsunterweisung auf Grundlage von BetrSichV, TRBS, BGR, BGV, StVO, UVV und ArbSchG

Jährliche Sicherheitsunterweisung

  • Schulungsgebühr 80,00 € zzgl. MwSt. (pro Person / min. 5 Teilnehmer)
  • Schulungsgebühr 70,00 € zzgl. MwSt. (pro Person / bis 10 Teilnehmer)
  • Schulungsgebühr 60,00 € zzgl. MwSt. (pro Person / max. 15 Teilnehmer)
  • Schulungsgebühr an Samstagen gegen Aufschlag und nach Absprache.

  • Einzeltermine oder Termine für Gruppen auf Anfrage

  • Schulungsdauer: 4 Stunden.
  • Für die Anmeldung der Teilnehmer bitte das Anmeldeformular (Download) ausfüllen und bis spätestens 1 Woche vor dem Termin zurücksenden.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei fehlenden oder falschen Angaben eine Teilnahme nicht möglich ist!

Rufen Sie uns direkt an 06106 - 639 54 34 oder E-Mailen Sie uns

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Details zur jährlichen Sicherheitsunterweisung

  • Anzahl der Teilnehmer pro Kurs:
  • minimal: 5 Teilnehmer
  • maximal: 10 Teilnehmer
  • kleine Gruppen bis 4 Teilnehmer können mit verschiedenen Firmen in einem Kurs zusammengefasst werden
Voraussetzungen für die Bedienung bzw. den Umgang mit Maschinen ist, dass der Bediener:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • geistige sowie körperlichen Eignung nach G25 muss bestehen
  • für den praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich
Schulungsort:
MietService Rodgau Fritsch GmbH
Gutenbergstraße 18
63110 Rodgau

  • Auf Wunsch auch Inhouse-Schulung nach Absprache möglich.
Es sollte jeder Besitzer eines Fahrausweises bzw. Bedienerausweis einmal jährlich einen Auffrischungskurs bzw. eine Unterweisung absolvieren, da sich sowohl die Technik, als auch die Rechtsvorschriften stetig weiterentwickeln und ändern.
Als Arbeitgeber sind Sie auch per Gesetz verpflichtet, für Schulungen sowie Unterweisungen Ihrer Angestellten zu sorgen. Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung sowie §4 DGUV Vorschrift 1 sind jährliche Unterweisungen bzw. Auffrischungskurse vorgeschrieben. Näheres hierzu ist auch im DGUV 308-008 (vorm. BGG 966) genau geregelt. Die DGUV Vorschrift 1 fordert sogar einen schriftlichen Nachweis.

Stornogebühren:
  • drei Wochen vor Schulungsbeginn gebührenfrei
  • eine Woche (7 Tage) vor Schulungsbeginn fallen 50% der Teilnahmegebühr an
  • unter einer Woche ist die volle Gebühr zu zahlen

Was beinhaltet die jährliche Sicherheitsunterweisung beim MietService Rodgau?

Die jährliche Sicherheitsunterweisung dient der besseren Information durch Einweisung der Mitarbeiter und erfüllt die rechtlichen Pflichten des Unternehmers, um das unternehmerische Haftungsrisiko zu senken.

Sicherheitsunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen regelmäßig (mindestens ein Mal jährlich) und tätigkeitsbezogen durchgeführt werden.

Der Arbeitgeber hat nach § 12 Arbeitsschutzgesetz die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und regelmäßig wiederholt werden. Spätestens nach einem Arbeitsunfall werden die Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden dies prüfen und Unterweisungsnachweise fordern.

Unternehmen sind gut beraten, Unterweisungen nicht als formale und lästige Pflicht zu begreifen, sondern als hochwirksames Führungsinstrument zu nutzen. Wer seine Mitarbeiter regelmäßig unterweist, sorgt für Rechtssicherheit und schafft die Basis für ein sicherheitsgerechtes Verhalten. Dies ist auch betriebswirtschaftlich bedeutsam, denn Sicherheitsunterweisungen beugen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor und vermindern damit Arbeitsunfähigkeitstage und Ausfallzeiten.

Die Vorteile der Sicherheitsunterweisung sind:

  • Sie entlasten Ihre Führungskräfte bei der Umsetzung des §12 ArbSchG und binden nicht mehr ihre Ressourcen, wenn es um Standard-Unterweisung geht.
  • Die notwendige Dokumentation zur Unterweisung der Mitarbeiter und die laufende Übersicht über Lernstände ist gewährleistet.
  • Unsere Unterweisungen werden ständig aktualisiert und thematisch erweitert - Ihre Mitarbeiter werden immer nach den neuesten Gesetzen, Vorschriften und Regeln unterwiesen.
Die Unterweisung dient auch zur Aktualisierung der jeweiligen Bedienerausweise und muss mind. jährlich aufgefrischt/wiederholt werden.
Die Inhalte der Unterweisung werden mit dem jew. Unternehmen auf seinen Betrieb abgestimmt, besprochen und bestellt.

Inhalte der Sicherheitsunterweisung in Rodgau:

  • allgemeine Verantwortung
  • rechtliche Grundlagen
  • Gesetze, Vorschriften und Regelwerke
  • Ladungssicherung im Straßenverkehr
  • Montagearbeiten auf Baustellen
  • Arbeiten mit Elektrogeräten und -maschinen
  • Maschinen allgemein
  • Absturzsicherung, PSA, Leitern und Kleingerüste
  • Umgang mit Feuerlöscher
  • Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
  • Teleskopmaschinen, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, Krananlagen und Anschlagmittel

  • Erstellen von Betriebsanweisungen, die im Unternehmen sichtbar aufgehängt werden müssen.

Grundlagen für die Sicherheitsunterweisung sind u.a.:

Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, BGR 500 Kapitel, BGV A1, DGUV Grundsatz 966, DGUV V1+68 und DGUV G 308-001, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003, DGUV V1+68 und DGUV G 308-009, DGUV G 308-008, DGUV214-059 StVO und gültigem UVV.